AHP Rechtsanwälte sind im Bereich des Bankrechts und Kapitalmarktrechts spezialisiert und beraten in Kärnten und im gesamten Alpe Adria Raum österreichische und ausländische Banken und Finanzinstitute und Unternehmen im Zusammenhang mit sämtlichen bankrechtlichen Fragestellungen. AHP Rechtsanwälte beraten insbesondere in Angelegenheiten der Kreditsicherung und Anlageberaterhaftungen. Bei Finanzierungen stehen wir mit der Erstellung der Kreditdokumentation und der Ausgestaltung der entsprechenden Sicherheiten zur Seite. Aber auch der Bereich Sanierungs- und Konsortialfinanzierungen wird von AHP durch langjährige Erfahrung bestens abgedeckt. Selbstverständlich zählt auch die Forderungsbetreibung samt Sicherheitenverwertung sowie die Abgabe von Legal Opinions zu unserem Tätigkeitsbereich.
AHP Rechtsanwälte betreuen von Klagenfurt aus in ganz Österreich mehrere renommierte Kärntner und überregionale Leasinggesellschaften, wobei unsere Tätigkeiten im Leasingrecht von der Errichtung von Musterverträgen und der Begleitung von Problemfällen bis zur gerichtlichen Betreibung und Verwertung der Leasingobjekte sowie der Sicherheiten außerprozessual und vor Gerichten im gesamten Bundesgebiet Österreichs reicht. Durch die ständige Beratung und die laufende rechtliche Auseinandersetzung mit der komplexen Rechtsmaterie des Leasingsrechtes können unsere Anwälte einen hohen Spezialisierungsgrad im Bereich des Leasings aufweisen und können AHP Rechtsanwälte sohin auch in komplexen Fällen Beratung in höchster Qualität offerieren.
Das Leistungsspektrum von AHP Rechtsanwälte umfasst die fortlaufende gesellschaftsrechtliche Betreuung von nationalen und internationalen Unternehmen und Unternehmern, von Start-ups über KMUs bis hin zu großen Kapitalgesellschaften in Kärnten ebenso wie im gesamten Bundesgebiet. Darüber hinaus beraten AHP Rechtsanwälte im Gesellschaftsrecht im gesamten Alpe Adria Raum. Dabei führen wir neben Gesellschaftsgründungen und der laufenden Betreuung von Gesellschaften, Geschäftsführern und Gesellschaftern auch Umstrukturierungen und Umgründungen durch. Dabei sind wir bemüht, durch die enge Kooperation mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern für unsere Mandanten optimale Lösungen zu erzielen.
Seit Jahren zählt die Begleitung von Unternehmenskäufen und -verkäufen zu den zentralen Kompetenzen von AHP. Unsere Beratung reicht von der Strukturierung der Transaktion über die Due Diligence-Prüfung bis zur Erstellung der erforderlichen Verträge und deren Verhandlung. Durch unsere langjährige Erfahrung decken wir auch alle sonstigen von solchen Transaktionen betroffenen Rechtsbereiche ab.
AHP Rechtsanwälte verfügen über fließend italienisch sprechende Mitarbeiter, Juristen und Anwälte. Wir vertreten italienische Klienten in Österreich in allen rechtlichen Belangen, betreuen aber auch viele österreichische Unternehmen im oberitalienischen Raum.
AHP Rechtsanwälte betreut sowohl Privatklienten als auch Unternehmen in allen Fragen des Immobilienrechts, insbesondere beim Ankauf, der Entwicklung, Verwertung sowie Finanzierung von Immobilien. Unsere Tätigkeit erstreckt sich von Due Diligence Prüfungen über die Durchführung von liegenschaftsbezogenen M&A Transaktionen bis zur immobilienrechtlichen Vertragsgestaltung. Die Beratung in allen Bereichen des Miet- und Wohnrechtes rundet unseren Tätigkeitsbereich ab.
Darüber hinaus erstellen und verhandeln wir für unsere Mandanten Planungs- und Bauverträge und vertreten sie auch in Bestandsrechtsstreitigkeiten und Bauprozessen.
Wir erarbeiten mit unseren zahlreichen Klienten aus der Baubranche detailliert Strategien zur Durchsetzung bzw zur Abwehr von Ansprüchen aus dem Werkvertragsrecht.
Im Bereich des Vertriebsrechtes ist die Betrauung eines ständig mit diesem Rechtsgebiet beschäftigten Rechtsanwalt und Berater aufgrund der Komplexität der möglichen Rechtsprobleme in jedem Fall erforderlich. AHP Rechtsanwälte beraten und vertreten Handelsvertreter, Vertragshändler, Franchisenehmer, Makler, Vermittler und sonstige im Vertrieb tätige Unternehmer auf Basis einer langjährigen Expertise und täglichen Praxis in dieser Spezialrechtsmaterie.
Wir berechnen für unsere Klienten den ihnen zustehenden Ausgleichsanspruch, setzen diesen sowie Provisionsforderungen oder sonstige Ansprüche außergerichtlich und erforderlichenfalls gerichtlich durch.
Wir erstellen Handelsvertreter-, Franchise- und sonstige Vertriebsverträge oder beraten unsere Mandanten umfassend in allen mit dem Vertriebsrecht zusammenhängenden Fragen.
Eine unserer Spezialkompetenzen stellt das Tankstellenrecht dar, in welchem Bereich AHP Rechtsanwälte seit vielen Jahren erfolgreich Tankstellenpächter als Anwälte in allen rechtlichen Belangen betreuen.
AHP Rechtsanwälte verfügen über langjährige und umfangreiche Erfahrung in allen Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes, wie beispielsweise im Patentrecht, Markenrecht, Musterrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht.
Unser Leistungsprofil reicht von der Beurteilung von Werbekampagnen, der Führung von Wettbewerbsprozessen über die Registrierungen und Übertragungen von nationalen und internationalen Marken bis hin zur Erstellung von Verträgen mit immaterialgüterrechtlichem Schwerpunkt.
AHP Rechtsanwälte verfügen über langjährige Erfahrung in allen Bereichen des Insolvenzrechtes. Neben der Übernahme von Insolvenzverwaltungen und Sanierungsverfahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der Gläubigervertretung, insbesondere in der Beratung von Kreditinstituten im Zusammenhang mit notleidenden Kreditengagements. Zudem beraten wir insolvenzgefährdete Unternehmen in Bezug auf Möglichkeiten einer Sanierung bzw Anfechtungsrisiken.
Sofern eine einvernehmliche Bereinigung von Rechtsstreitigkeiten nicht mehr realisierbar ist, ermöglicht die langjährige Erfahrung der Juristen von AHP in streitigen Angelegenheiten eine effiziente Durchsetzung der Ansprüche unserer Klienten vor staatlichen Gerichten oder Behörden sowie auch vor nationalen und internationalen Schiedsgerichten.
Wir bieten unseren Mandanten – vor und während des Rechtsstreites - eine transparente und sorgfältige Analyse ihrer Prozessaussichten, um neben den juristischen Aspekten die Ökonomie der Prozessführung immer im Auge zu behalten.
Um für unsere Klienten die optimale Konfliktlösungsstrategie zu erarbeiten, verfügt unsere Kanzlei über einen erfahrenen und eingetragenen Mediator.
Wir beraten Privatklienten und Unternehmen in allen zivilrechtlichen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mandanten in allen Fragen des Schadenersatzrechtes und des Gewährleistungsrechtes. Wir betreiben für unsere Klienten zivilrechtliche Forderungen. Aufgrund der jahrelangen Vertretung größerer Versicherer und Straßenerrichter und –betreuer, aber auch von zahlreichen Privatklienten haben wir uns ein umfassendes Know-how im Verkehrsrecht erworben, welches laufend am letzten Stand gehalten wird. Wir verfügen über eine fundierte Expertise im Werkvertragsrecht und stehen als Vertragsersteller in sämtlichen zivilrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung.
Wir beraten und vertreten Privatklienten im Verlassenschaftsverfahren sowie im erbrechtlichen Außerstreitverfahren. Wir bereiten mit unseren Mandaten detailliert die Rechtsnachfolge vor und erstellen Testamente und Vermächtnisse. Wir gestalten zeitgerechte Unternehmensübergaben und begleiten Unternehmen und Unternehmer durch den Generationenwechsel.
Die Juristen von AHP Rechtsanwälte sind auch vor Strafgerichten als Verteidiger tätig und verteidigen in allen strafrechtlichen Causen, aufgrund unserer wirtschaftsrechtlichen Expertise unter anderem in sämtlichen wirtschaftsstrafrechtlichen Angelegenheiten.
Die Juristen von AHP Rechtsanwälte verfügen über fundiertes Fachwissen im Bereich des öffentlichen Verwaltungs- und Verfassungsrechtes sowie im Verwaltungsstrafverfahren.
Wir betreuen Körperschaften öffentlichen Rechtes, verfügen über fundierte Erfahrung im Recht der Beamten sowie im Gemeinderecht.
Wir vertreten unsere Klienten auch in Bauverfahren und in Angelegenheiten der Raumplanung.
Wir beraten zahlreiche Unternehmen in allen Fragen des Kollektiv- und Individualarbeitsrechtes. So haben wir umfassende Erfahrung bei der Erstellung und Verhandlung von Arbeits- und Geschäftsführerverträgen. Wir vertreten auch regelmäßig Arbeitgeber in Rechtsstreitigkeiten vor Gerichten und Schlichtungsstellen.